Zahnarztpraxis
Dr. Dan Zarmas

Ravenbusch 2 · 45888 Gelsenkirchen · Tel.: 0209/81027
Implantologisch tätige Zahnarztpraxis
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00
Dienstag 8.00 - 12.00 und 14.00 - 19.00
Mittwoch 8.00 - 12.00
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 14.00 - 19.00
Freitag 8.00 - 13.00
Steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

 

Die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg 5507/04 lautet:"Implantate gehören mittlerweile zum medizinischem Standard und können deshalb nicht als Außenseitermethode steuerlich abgelehnt werden. Darüber hinaus Versicherte nicht zur günstigsten Versorgungsform greifen müssen, um eine steuerliche Anerkennung zu erreichen."

 
 
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