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Zahnarztpraxis
Dr. Dan Zarmas
Ravenbusch 2 · 45888 Gelsenkirchen · Tel.: 0209/81027

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Versorgung | Ablauf | Vorteile | Steuervorteil

Implantologisch tätige Zahnarztpraxis

Steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

 

Die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg 5507/04 lautet:"Implantate gehören mittlerweile zum medizinischem Standard und können deshalb nicht als Außenseitermethode steuerlich abgelehnt werden. Darüber hinaus Versicherte nicht zur günstigsten Versorgungsform greifen müssen, um eine steuerliche Anerkennung zu erreichen."