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Zahnarztpraxis
Dr. Dan Zarmas
Ravenbusch 2 · 45888 Gelsenkirchen · Tel.: 0209/81027
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Steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg 5507/04 lautet:"Implantate gehören mittlerweile zum medizinischem Standard und können deshalb nicht als Außenseitermethode steuerlich abgelehnt werden. Darüber hinaus Versicherte nicht zur günstigsten Versorgungsform greifen müssen, um eine steuerliche Anerkennung zu erreichen."